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Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Quellensteuerverfahren der EU soll vereinfacht werden. Es liegen Vorschläge der EUKommission vor.
  • Es soll nur noch einen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz pro Kalenderjahr geben.
  • Es soll ein Schnellverfahren für gezahlte Quellensteuern geben. Eine Rückerstattung soll innerhalb von 50 Tagen erfolgen.
  • Die standardisierte Meldepflicht soll zu einer größeren Transparenz bei den Steuerverwaltungen führen.

Am 19. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine bedeutende neue Initiative mit dem Ziel, die Quellensteuerverfahren in der EU zu vereinfachen. Ziel der Maßnahmen ist es, Investoren, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten effizientere und sicherere Verfahren zu bieten. Gleichzeitig sollen neuen Vorschriften grenzüberschreitende Investitionen fördern und Steuermissbrauch bekämpfen.

Hintergrund:

Oftmals müssen in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Anleger für Zinsen oder Dividenden, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielen, Steuern entrichten. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese ermöglichen es grenzüberschreitend tätigen Anlegern, eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern zu beantragen. Aber die derzeitigen Erstattungsverfahren sind häufig zeitaufwändig, kostspielig und umständlich. In der EU existieren derzeit über 450 verschiedenen Quellensteuerverfahren, die sich stark voneinander unterscheiden und die meist nur in der Landessprache verfügbar sind. Zudem haben Skandale wie Cum/Ex und Cum/Cum gezeigt, dass diese Verfahren für Steuermissbrauch anfällig sind und hohe Steuerausfälle verursachen können.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick:

  • Gemeinsamer digitaler Nachweis über den Steuerwohnsitz: 
    Anleger mit breit gestreutem Portfolio in der EU können zukünftig mit nur noch einen einzigen digitalen Nachweis über ihren Steuerwohnsitz pro Kalenderjahr mehrere Erstattungen beantragen. Dieser digitale Nachweis soll innerhalb eines Arbeitstages ausgestellt werden.
  • Schnellverfahren zur Ergänzung des Standard-Erstattungsverfahrens: 
    Das Verfahren "Steuererleichterung an der Quelle" ermöglicht eine ermäßigte Besteuerung von Zinsen und Dividenden gemäß dem jeweils geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Beim "Schnellerstattungsverfahren" wird zunächst eine Zahlung unter Berücksichtigung des nationalen Quellensteuersatzes geleistet, und zu viel gezahlte Steuern innerhalb von 50 Tagen erstattet.
  • Standardisierte Meldepflicht: 
    Durch die Einführung einer standardisierten Meldepflicht soll es nationalen Steuerverwaltungen ermöglicht werden, den Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze zu überprüfen und Missbrauch aufzudecken. Bestimmte zertifizierte Finanzintermediäre werden zukünftig verpflichtet, Ausschüttungen von Dividenden oder Zinsen zu melden. Dadurch können diese Transaktionen nachverfolgt und Quellensteuern im Rahmen eines Schnellverfahrens beantragt werden.

Ausblick:

Durch die Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren können Anleger in der Zukunft von einer effizienteren Abwicklung und einem besseren Schutz vor Steuerbetrug profitieren. Der Vorschlag muss von den Mitgliedstaaten angenommen werden und soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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