Bereits stattgefunden Dienstag, 9. April 2024

Mit unserer Webinarreihe tax@web bieten wir eine kompakte Wissensauffrischung im Bereich Steuern. Expertinnen und Experten unseres Hauses stellen aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung vor und geben zielführende Hinweise für die Unternehmenspraxis.

Folgende Themen erwarten Sie:

Die globale Mindeststeuer im Praxischeck

Die globale Mindeststeuer (Pillar 2) findet seit dem 1. Januar 2024 erstmals Anwendung. Betroffen von den neuen Regelungen sind Unternehmen, die in zwei der vier vorangegangenen Jahre mindestens 750 Millionen Euro Umsatzerlöse erzielt haben. Sie müssen spätestens im Rahmen des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 eine Rückstellungsberechnung durchführen; im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 (bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr) sind bereits Angaben zur voraussichtlichen Betroffenheit von Pillar 2 erforderlich.

Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen: Betroffene Unternehmen müssen damit bereits weit vor der Frist zur Abgabe der ersten Mindeststeuererklärung am 30. Juni 2026 tätig werden. Da die globale Mindeststeuer auf einem weltweiten Berechnungsschema aufsetzt, stellt die Frage der Datenbeschaffung und Datenverarbeitung eine besondere Herausforderung dar. Aber auch prozessual und strukturell erfordert die Umsetzung der globalen Mindeststeuer im Konzern umfangreiche Vorbereitungen. 

Wir geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage von Pillar 2 sowie darüber, wie betroffene Unternehmen die komplexen Regelungen der globalen Mindeststeuer praktisch umsetzen können. Dabei fokussieren wir uns auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und die Nutzung von übergangsweisen Vereinfachungsregelungen. 

Aktuelles zur Wegzugsteuer

Auch natürliche Personen, in deren Privatvermögen sich Anteile im Sinne des § 17 EStG befinden, sind von aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht betroffen – dabei ist die sogenannte Wegzugsteuer relevanter denn je. Bei einem Wegzug vor dem 31. Dezember 2021 in einen EU-/EWR-Staat bestand die Möglichkeit einer zinslosen und unbegrenzten Stundung, sodass es effektiv nicht zu einer Steuerbelastung kam. Gesetzesänderungen ab dem 1. Januar 2022 führen nun zu verschiedenen Anpassungen, unter anderem zum Wegfall der Stundungsmöglichkeit und weiteren Verschärfungen. Deshalb gilt: Die Wohnsitzverlegung ins Ausland sollte langfristig geplant werden, denn dieser Schritt kann zu erheblichen steuerlichen Auswirkungen führen. 

Wir fassen die aktuellen Themen der Wegzugsteuer zusammen und geben dabei Einblicke in Urteile und Entwicklungen in diesem Kontext. Die aktuellen Entwicklungen führen auch dazu, dass Ausschüttungen auch in Altfällen überwacht werden sollten. Eine neu eingeführte Ausschüttungssperre kann zum Widerruf der Steuerstundung führen. 

Definition der Betriebsstätte im Wandel

Mit Wirkung seit dem 1. Januar 2024 finden die geänderten Regelungen von gleich sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland abgeschlossen hat, erstmals Anwendung; seit 2021 wurden bereits 17 DBAs mit Deutschland geändert. Eine einheitliche Anpassung des Betriebsstättenbegriffs ergibt sich daraus leider nicht. Darüber hinaus hat sich die Finanzverwaltung zur Thematik der Begründung einer Betriebsstätte klarstellend geäußert. 

Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen: Gerade im Bereich der Betriebsstättenbegründung ist eine Einzelfallanalyse unabdingbar. Da eine Vielzahl von DBAs in relativ kurzer Zeit mit unterschiedlichen Regelungen abgeschlossen wurde, muss mehr denn je auf die Regelung des einzelnen anwendbaren DBAs geachtet werden. Ein Trend zur Vereinheitlichung ist hierbei nicht erkennbar, sodass die Frage, ob eine Betriebsstätte im Einzelfall vorliegt, weiterhin Konfliktpotenzial bergen wird. 

Wir geben einen Überblick über die von den Anpassungen der Betriebsstättendefinition betroffenen Länder und erläutern die Klarstellungen seitens der Finanzverwaltung. Wir zeigen dabei Vereinfachungen und Stolpersteine auf. 

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

Seien Sie unser tax@web-Gast – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen

Unsere Referenten

Alexander Göbel
Manager

Alexander Göbel ist Manager am Standort Düsseldorf bei Grant Thornton. Er ist seit 2017 für unser Unternehmen tätig und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der kapitalmarktorientierten Wirtschaftsprüfung sowie der nationalen und internationalen Steuerberatung. Alexander Göbel ist Mitglied der Service Line Internationales Steuerrecht der Grant Thornton AG.

Mechthild Pietrek
Senior Manager

Mechthild Pietrek ist Senior Manager und in dem Bereich Steuerberatung in Düsseldorf tätig. Sie berät seit mehr als 18 Jahren national und international tätige mittelständische Mandanten in Steuerthemen und konnte mehr als 2 Jahre Erfahrungen in diesem Bereich in Dublin sammeln.