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Compliance

Lieferketten: Neue Sorgfaltspflichten für EU-Importeure

Für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gelten neue Sorgfaltspflichten. Diese ergeben sich aus der bereits existierenden EU-Verordnung 2017/821. Ziel ist die Schaffung eines Unionssystems zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette mit den genannten Materialien.

Hintergrund

Die EU will mit dieser Verordnung dazu beitragen, dass die Finanzierung bewaffneter Konflikte durch Erträge aus dem Mineraliengeschäft in Konfliktregionen eingedämmt wird. Dieses Ziel soll durch die Etablierung neuer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erreicht werden. Lieferketten sollen transparenter gemacht und die damit verbundenen Risiken minimiert werden.

Für wen gilt die EU-Verordnung?

Unmittelbar richten sich die Verpflichtungen  an Unternehmen mit Sitz in der EU, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus dem EU-Ausland in die EU importieren, sofern die jährlichen Einfuhrmengen, die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Mittelbar fördert die Verordnung auch die verantwortungsvolle Beschaffung von Hütten und Raffinerien für die Verarbeitung von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, selbst wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU haben. EU-Importeure, die feststellen, dass die Hütten und Raffinerien in ihren Lieferketten ihre Sorgfaltspflicht nicht ausreichend erfüllen oder mit Risiken behaftet sind, müssen reagieren und dies melden.

Welchen Handlungsbedarf haben Unternehmen?

Unternehmen müssen:

  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten und die entsprechenden Unterlagen aufbewahren, um die Einhaltung der Pflichten nachweisen zu können
  • Ihre Lieferkettenpolitik festlegen und aktuelle Informationen ihrer Lieferanten und der Öffentlichkeit mitteilen
  • Ihre Lieferkettenpolitik den OECD-Standards anpassen und ein System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferketten schaffen
  • Ihre internen Managementsysteme an die Anforderungen der Verordnung anpassen
  • Die möglichen Risiken und schädlichen Auswirkungen ihrer Lieferkette ermitteln und bewerten, also ein Risikomanagement einführen, das auch als Frühwarnsystem zur Risikoerkennung funktioniert und geeignet ist, negative Auswirkungen der Lieferkette zu verhindern oder zu mildern
  • Prüfungen durch unabhängige Dritte vornehmen lassen
  • Einen Nachweis der Konformität führen und den zuständigen Behörden offenlegen
  • Jährlich über die Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette berichten.

Praxishinweis

Wir beraten Sie umfassend und effizient, um diese Vorgaben rechtssicher umzusetzen.