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Public Sector

Gehen Kommunen angemessen mit dem demografischen Wandel um?

Die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland verschiebt sich derzeit in einem bisher nicht gekannten Ausmaß:

Die Zahl der Personen im Alter ab 67 Jahren wird nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bis 2035 um 22 Prozent steigen. Gleichzeitig ist ein Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter (zwischen 20 und 66 Jahren) um bis zu 15 Prozent zu erwarten. Um die Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung zu kompensieren, bedürfte es jährlicher Wanderungsüberschüsse von durchschnittlich 480.000 Menschen im Erwerbsalter.

Diese Entwicklungen wirken sich zunehmend und in mehrfacher Weise auf die Kommunen unseres Landes aus. Insgesamt zeigt sich hier eine Altersstruktur, die in den kommenden zehn Jahren eine natürliche Fluktuation erwarten lässt und deren Auswirkungen dann nicht mehr aufzufangen sein werden, wenn die Kommunen nicht bereits heute Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten.

Der Rückgang der Personen im erwerbsfähigen Alter führt bei den betroffenen Kommunen zu Engpässen bei den ortsansässigen Unternehmen und zu einem Rückgang der Kaufkraft vor Ort. Dies kann sich negativ auf das Firmenwachstum, auf die Ortswahl der Unternehmen und damit auch auf die für die Kommunen wichtigen Gewerbesteuererträge auswirken.

Darüber hinaus verändert sich die Nachfrage nach Leistungen, die entweder direkt durch die Kommunen angeboten werden (zum Beispiel im Rahmen der Infrastruktur und der Mobilität) und / oder auf deren Angebot die Kommunen Einfluss nehmen, um ihrem Auftrag der Daseinsvorsorge gerecht zu werden (zum Beispiel medizinische Versorgung, Pflegeangebote).

Es besteht ein dringendes Handlungserfordernis – das belegen die Datenlage und die Beispiele. Die meisten Kommunen haben das erkannt, viele Kommunen haben bereits mit unterschiedlichen Maßnahmen darauf reagiert.

Besonders geeignet  ist dafür ein strategischer Fahrplan, der eine Reihe aufeinander aufbauender Maßnahmen im Sinne eines integrierten Entwicklungskonzepts miteinander verbindet.

Basis hierfür ist eine Aufnahme und Bewertung der Ausgangsituation. Diese umfasst sowohl die interne (Beschäftigte) als auch die externe (Bevölkerung) Perspektive und beschäftigt sich mit den zu erwartenden Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Bedarfssituation. Als vorteilhaft erweist sich hierbei, dass die Kommunen neben ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über eine gute Datengrundlage verfügen. Darüber hinaus bestehen sowohl für die Erarbeitung und Umsetzung integrierter Entwicklungskonzepte als auch für Einzelmaßnahmen (wie zum Beispiel den Breitbandausbau) Förderangebote, die in Anspruch genommen werden können.

Darauf aufbauend wird eine Strategie entwickelt, an der in der Regel die Bevölkerung über offene Kommunikationsangebote beteiligt wird und bei der die Fördermöglichkeiten direkt berücksichtigt werden.

Es empfehlen sich insbesondere nachhaltig angelegte Maßnahmen zur

  • Förderung und Motivation des vorhandenen Personals (Bindung)
  • rechtzeitigen und geeigneten Ansprache und Gewinnung von (potenziellen) Bewerberinnen und Bewerbern
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsabläufe (gerade durch die ohnehin erforderliche Digitalisierung) und zur
  • Etablierung eines praktikablen Wissensmanagements (in Kombination mit den Anstrengungen zum Aufbau der sogenannten E-Akte und eines Dokumentenmanagementsystems)

In Bezug auf die Anpassung des Leistungsangebots und die Verbesserung der Kommune als Wohn- und Unternehmensstandort hat sich die Orientierung an dem sogenannten Lebenslagenmodell als vorteilhaft erwiesen. Dieses Modell ermöglicht es, den sehr unterschiedlichen Auswirkungen der demografischen Entwicklung individuell zu begegnen und zielgruppenorientierte Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem empfiehlt es sich, die Überlegungen mit den ohnehin laufenden und geplanten Maßnahmen (zum Beispiel zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder zur Stadtentwicklung) zu verbinden und dabei auf die unterschiedlichen Umsetzungs- und Wirkungszeiträume zu achten. Zu den Themengebieten, die berücksichtigt werden (sollten), zählen insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls der Ausbau der Angebote:

  • für jüngere Familien (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulwege, Schulgebäude, Neubaugebiete und deren Nutzung)
  • für Erwerbstätige und deren Arbeitgeber (zum Beispiel Breitbandangebot (für Homeoffice-Funktionen), Industriegebiete und deren Nutzung, das Einzelhandelsangebot in den Innenstädten, die Höhe von Gebühren und Beiträgen sowie die Höhe der unterschiedlichen Grundsteuern)
  • für Senioren und Seniorinnen (zum Beispiel Zusammenarbeit mit Anbietern von medizinischen und Pflegeleistungen)

Praxishinweis

Die verschiedenen Maßnahmen müssen zwingend fachlich, organisatorisch und zeitlich abgestimmt werden. Je nach Größenordnung und Zahl der Einzelmaßnahmen ist ein zentrales Projektmanagement unerlässlich.

Ist die Verwaltungsspitze bereit, sich den Auswirkungen des demografischen Wandels aktiv zu stellen, sollte das Thema auf die (politische) Tagesordnung genommen werden.

Seit Jahren beraten wir Kommunen unterschiedlicher Größenordnungen bei der Planung und Implementierung von übergreifenden Projekten. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den genannten Themengebieten stehen wir Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.