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Anteilsbasierte Vergütungsprogramme für Mitarbeiter

Was bei der Bewertung und bilanziell zu berücksichtigen ist

Unternehmen setzen vermehrt auf anteilsbasierte Vergütungsprogramme, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden und gezielte Anreize zu setzen. Um die gewünschte Anreizwirkung zu erzielen, müssen derartige Programme betriebswirtschaftlich sinnvoll konzipiert sein und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung gewürdigt werden.

Die Problemstellung

Aufgrund der hohen Arbeitsmobilität und der demografischen Entwicklung wird der Wettbewerb um hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend intensiver. Diese Entwicklung stellt viele Unternehmen vor die Frage, wie Personal langfristig an das Unternehmen gebunden werden kann und wie eine größtmögliche Identifikation der Beschäftigten mit den Unternehmenszielen erzielen lässt.

Unternehmen begegnen dieser Herausforderung vermehrt mit der Einführung anteilsbasierter Vergütungsprogramme. Wenn diese anreizkompatibel ausgestaltet sind, können sie den Verbleib von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen fördern, und dabei gezielt Leistungsanreize setzen. Um eine anreizkompatible Ausgestaltung einer anteilsbasierten Vergütung zu gewährleisten, wird deren Höhe häufig an die Erfüllung bestimmter Bedingungen oder die Realisierung bestimmter Ziele geknüpft. Solche Bedingungen oder Ziele können beispielsweise der Verbleib im Unternehmen für eine gewisse Zeit oder die Erreichung eines bestimmten Ergebnisziels sein.

Neben der Anreizkompatibilität sollte bei der Ausgestaltung der anteilsbasierten Vergütung auch deren Abbildung und Bewertung in der Rechnungslegung nach IFRS und/oder HGB bedacht werden. Je nachdem, ob die anteilsbasierte Vergütung einen Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder durch Barausgleich vorsieht, ergeben sich beispielsweise nach IFRS 2 unterschiedliche Konsequenzen für die Abbildung in der Rechnungslegung. Erfolgt der Ausgleich durch Eigenkapitalinstrument, wird der Aufwand für die anteilsbasierte Vergütung gegen das Eigenkapital gebucht. Erfolgt hingegen ein Barausgleich muss nach IFRS 2 eine Rückstellung gebildet werden, die aufwandswirksam dotiert wird.

Für die Bemessung des jährlichen Aufwands muss gewöhnlich eine Bewertung des gewährten Eigenkapitalinstruments, beispielsweise in Form einer Aktienoption, vorgenommen werden. Erfolgt der Ausgleich durch Aktien, ist die Bewertung zum Zeitpunkt der Gewährung des gewährten Eigenkapitalinstruments durchzuführen. Eine Folgebewertung ist in diesem Fall nicht notwendig, weil Wertänderungen der gewährten Eigenkapitalinstrumente nicht erfasst werden. Erfolgt hingegen ein Barausgleich, muss neben der Zugangsbewertung auch zu jedem späteren Bilanzstichtag eine Folgebewertung vorgenommen werden und die entsprechende Wertänderung ist aufwandswirksam zu erfassen.

Für die Zugangs- und die Folgebewertung sind aufgrund des optionalen Charakters der anteilsbasierten Vergütung in der Praxis regelmäßig komplexe finanzmathematische Modellierungen wie beispielsweise Monte-Carlo-Simulationen oder Binomialmodelle erforderlich. Die Erstellung dieser Modelle und die Erhebung der notwendigen Eingangsgrößen stellen Unternehmen häufig vor Schwierigkeiten.

Praxishinweis

Wir stehen Ihnen für alle Fragestellungen rund um die Thematik gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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