Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Gleichwohl sind wir stets ganz nah bei unseren Mandanten.
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Wir haben die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit Grant Thornton International auf eine neue Stufe gehoben: als alleinige Mitgliedsfirma in Deutschland.
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Sie wollen eine Tochtergesellschaft in China gründen? Sie planen, ein Unternehmen in Brasilien zu erwerben und wünschen vorher eine ausführliche Due Diligence des Zielunternehmens?
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Warth & Klein Grant Thornton beteiligt sich an der Treuhand Oldenburg. Aufstieg in die Top 10 der deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Auf dem Aachener Unternehmerfrühstück erörterte der ehemalige Kaufhof-Chef Dr. Jens Odewald ein aktuelles Thema: "Aufsichts- und Beiräte - Kontrolle über die Unternehmensführung?"
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Am 1. März 2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in Kraft. Das neue Regelwerk bringt eine größere Auswahl an Gestaltungsoptionen bei Sanierungsfällen und dürfte die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung von Unternehmen deutlich erhöhen.
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Am 31. Januar 2012 fand im Bayerischen Hof der von den Rechtsanwälten BEITEN BURKHARDT und Warth & Klein Grant Thornton gemeinsam ausgerichtete Business Talk statt. Mehr als 350 Teilnehmer diskutierten über die Finanzmarkt- und Eurokrise. Mehr »
Ein Urteil des Bundesfinanzhofes hatte Diskussionen über die Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Organschaften ausgelöst. Die Finanzverwaltung hat mit einem Nichtanwendungserlass reagiert, sodass diese Gestaltung derzeit nur auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann.
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Grenzüberschreitend agierende Unternehmen müssen sich auf eine äußerst praxisrelevante Änderung bei der Umsatzsteuer einstellen. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen grundlegend geändert. Mehr »

Der Deutsche Standardisierungsrat hat am 14. Dezember 2011 den Standardentwurf E-DRS 27 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Damit sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden.
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