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Kolumne

Schmidt-Fehrenbacher kommentiert…


Schmidt-Fehrenbacher-250.pngUnser Gastautor beleuchtet steuerliche Brennpunktthemen.

Das Steuerrecht unterliegt einem Wandel wie kaum eine andere Materie. Dies gilt umso mehr in bewegten Zeiten, wie der aktuellen Corona-Krise. Vor diesem Hintergrund werden wir Sie mit einer Beitragsserie über „Hot Topics“ aus dem Bereich Corporate Tax informieren und Sie hierzu über alle Entwicklungen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Laufenden halten. Wir freuen uns sehr, dass wir dafür den ausgewiesenen Experten im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht, Volker Schmidt-Fehrenbacher, gewinnen konnten.

Herr Schmidt-Fehrenbacher ist Diplom-Kaufmann und war im Mannesmann-Konzern Leiter der inländischen Steuerberatung. Von 2000 bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden in 2019 war er Bereichsleiter Steuern bei Vodafone Deutschland. In dieser Zeit hat er breite und tiefgehende Erfahrungen im Bereich Corporate Tax gesammelt.

 

CORONA-VERLUSTE - Teil IV

Weitere Verbesserung beim Verlustrücktrag geplant

Am 26. Februar 2021 hat der Deutsche Bundestag das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Ein Kernbestandteil des Gesetzentwurfs ist die nochmalige und zeitlich befristete Anhebung der Höchstbetragsgrenze zum Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung). Was Sie dazu wissen müssen.

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Corona-Krise: Gefahren für ertragsteuerliche Organschaften

Neben den erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage und Liquiditätssituation einzelner Unternehmen, können sich die Folgen der Corona-Pandemie auch auf bestehende Konzernstrukturen und in diesem Zusammenhang insbesondere auf bestehende ertragsteuerliche Organschaften auswirken. Was Sie jetzt wissen müssen.

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CORONA-VERLUSTE - Teil III

Gesetzliche Ausweitung des Verlustvortrags

Ausgehend von dem Anfang Juni vom Koalitionsausschuss veröffentlichen Konjunkturpaket wurde am 29. Juni 2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet, das nun erstmals auch eine gesetzliche Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten vorsieht.

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CORONA-VERLUSTE - TEIL II

Regierung will Verlustverrechnung verbessern

Die Corona-Krise und die anhaltenden Einschränkungen für Unternehmen sowie das – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen und geplanter fiskalpolitischer Maßnahmen – zurückhaltende Konsumverhalten haben auch weiterhin erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge. Corona-Verluste und der finanzpolitische Umgang hiermit werden daher perspektivisch eines der zentralen Themen für das Jahr 2020 bleiben. Schnelle Liquiditätshilfen für Unternehmen sind finanzpolitisch gewollt und erste Maßnahmen für eine verbesserte bzw. erweiterte Verlustverrechnung wurden bereits in die Wege geleitet.

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CORONA-VERLUSTE - TEIL I

„Pauschalierter Verlustrücktrag“ nach 2019

Seit dem Beginn der Corona-Krise sind insbesondere schnelle und möglichst unbürokratische Liquiditätshilfen für die betroffenen Unternehmen gefragt. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben hierauf reagiert und mit einem „Sofortmaßnahmenpaket“ eine Vielzahl an Möglichkeiten geschaffen, die angespannte Liquiditätssituation der Unternehmen kurzfristig zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem die vereinfachte Herabsetzung von Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr 2020, die zinslose Stundung von Steuerforderungen sowie die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes. Im Rahmen der Corona-Gesetzgebung bislang nicht berücksichtigt wurden Regelungen zur verbesserten bzw. erweiterten Verlustverrechnung für die Unternehmen.

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