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M&A

Zunahme an Auseinandersetzungen zu erwarten

Simon C. Pfender Simon C. Pfender

Die Corona-Pandemie hat spürbare Folgen für viele Geschäftsmodelle. Alle Auswirkungen werden sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Klar ist, dass sich Umbrüche ergeben, die sich nachhaltig auf die Geschäftsaussichten bestimmter Unternehmen auswirken und dass einige Betriebe in der aktuellen Situation temporäre Umstellungen vornehmen.

Dies lässt eine Zunahme an Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen erwarten. Ein Beispiel dafür sind Streitigkeiten zu Regelungen in M&A-Verträgen, die nachgelagerte Kaufpreisbestimmungen vorsehen. Hierzu gehören Kaufpreisanpassungen beim Vollzug des Kaufvertrags (sogenanntes Closing) sowie Earn-Out-Regelungen.

In diesen Fällen liegt eine Zeitspanne zwischen den Unterschriften für die Transaktion (sogenanntes Signing) und der letztlichen Kaufpreisbestimmung. Beim nachgelagerten Closing erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf Basis der tatsächlichen Unternehmensverhältnisse zu einem definierten späteren Zeitpunkt. Bei einem Earn-Out werden Teile des Kaufpreises erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erfolgsabhängig bestimmt.

Eine zwischenzeitlich veränderte Unternehmenssituation kann dann zu einer Vielzahl von Auseinandersetzungen führen. Den Hintergrund dafür bilden unter anderem Anpassungen des Kaufpreises, die den von den Parteien ursprünglich erwarteten Rahmen verlassen oder die geänderte Geschäftssituation nicht widerspiegeln. Konkrete Streitpunkte beziehen sich zum Beispiel auf zwischenzeitliche Veränderungen von Finanzkennzahlen des Unternehmens, auf die sich die Kaufpreisanpassungen beziehen. Typischerweise sehen M&A-Verträge in diesem Zusammenhang Schiedsgutachter beziehungsweise Schiedsverfahren vor.

Praxishinweis

Im Zentrum dieser Post-M&A-Streitigkeiten stehen betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Diese erfordern umfassende Kenntnisse und eine klare Strukturierung im Vorgehen, um die aufgekommenen Streitpunkte erfolgreich zu lösen.

Wir unterstützen Sie im Geschäftsbereich Advisory mit umfassender Erfahrung in Post-M&A-Streitigkeiten. So sind wir auf Basis des Unternehmenskaufvertrags als Schiedsgutachter beziehungsweise in Schiedsverfahren zu Transaktionen aktiv oder begleiten Post-M&A-Streitigkeiten auf Seiten einer der Transaktionsparteien in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.