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Netzregulierung

Wir erstellen Gutachten zu Eigenkapitalzinssätzen

Im Rahmen der Bestimmung von Erlösobergrenzen für Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) regelmäßig die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Neu- und Altanlagen gemäß § 7 Absatz 4, 5 StromNEV/GasNEV („EK-I-Zinssatz“) fest. Der letzte Festlegungsbeschluss der BNetzA zur Höhe der Eigenkapitalzinssätze für die derzeit laufende dritte Regulierungsperiode erging im Oktober 2016 und wurde im Juli 2019 in einer vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestätigt. Unsere Experten Prof. Dr. Martin Jonas und Sebastian Rondorf haben alle bisherigen Verfahren zu den Eigenkapitalzinssätzen in der Anreizregulierung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Gerichtsgutachter begleitet.

Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 wird die BNetzA die Eigenkapitalzinssätze für die in den Jahren 2023 (Gas) bzw. 2024 (Strom) beginnende vierte Regulierungsperiode festlegen. Es wird von vielen Beobachtern erwartet, dass es bei unveränderter Berechnungsmethodik der BNetzA zu einem weiteren deutlichen Absinken des Eigenkapitalzinssatzes kommen könnte. Deshalb ist die kommende Entscheidung der BNetzA bereits vor Beginn des Konsultationsverfahrens Gegenstand intensiver Diskussionen unter Marktteilnehmern und Experten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat unsere Experten in diesem Zusammenhang im Oktober 2020 mit der Anfertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zum Vergleich internationaler Eigenkapitalzinssätze für Energienetze beauftragt. Die Stellungnahme ist inzwischen über die Homepage des BDEW öffentlich zugänglich. Sie finden diese hier.

 

 

 

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