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EEG aktuell

Entlastungen beim Strompreis in Gefahr: Warten ist keine Option

Viele Unternehmen ächzen unter dem hohen Strompreisniveau in Deutschland. Für einige von ihnen hat der Gesetzgeber daher Entlastungen vorgesehen, die wichtigste darunter ist die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für diesen Entlastungsmechanismus droht nun zum wiederholten Mal Gefahr aus Brüssel.

Auslöser sind die neuen Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Einen Entwurf der Leitlinien hat die EU-Kommission im Sommer dieses Jahres vorgelegt.

Die neuen Leitlinien betreffen unmittelbar auch die Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen, die für viele dieser Unternehmen bestands- und standortsichernd ist. In Kürze: Nur noch 51 von vormals 221 Branchen sollen künftig weiterhin berechtigt sein, die Umlagebegrenzung in Anspruch nehmen zu dürfen. Dazu gehören vor allem die Basisindustrien zur Herstellung von unveredelten Grundstoffen in den verschiedenen Wirtschaftssegmenten. Zudem soll der bei Begrenzung zu entrichtende Sockelbetrag auf 25% (bislang 15%) der EEG-Umlage festgeschrieben werden. Weiterhin droht den begünstigten Unternehmen eine Investitionsverpflichtung, 50% des eingesparten Betrages in Effizienzmaßnahmen zweckgebunden zu reinvestieren. Alternativ kann festgesetzt werden, dass ein bestimmter Anteil des Stromverbrauchs durch den Bezug erneuerbarer Energien beim Stromeinkauf gedeckt wird. Hierdurch soll die Treibhausneutralität der begünstigten Unternehmen massiv vorangetrieben werden. Der Stromkostenentlastung stünde den Unternehmen im Ergebnis nicht mehr in voller Höhe zur freien unternehmerischen Verfügung.

Für Antragssteller wird es darauf ankommen, Anlagen durch energiesparende Techniken, für die auf Bundesebene aktuell finanziell namhafte Fördertöpfe zur Verfügung stehen, treibhausgasneutral um- beziehungsweise aufzurüsten. Auch sollten Unternehmen bestrebt sein, bis zur Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht einen Begrenzungsbescheid zu erwirken, da - wie bereits im Zuge der Novelle des EEG in 2014 - auf begünstigende Übergangsregelungen für Unternehmen mit Begrenzungsbescheid zu hoffen ist. Dazu wäre ein Begrenzungsbescheid im Zeitpunkt der Systemumstellung elementare Voraussetzung.

Ohnehin ist das System der Abgaben und Umlagen in Deutschland eine Reformbaustelle. In den im Vorfeld zur Bundestagswahl am 26. September 2021 veröffentlichten Parteiprogrammen wird eine Abschaffung der EEG-Umlage gefordert. Unabhängig davon, ob es bei der Regierungsbildung zu einem Jamaika-Bündnis oder einer Ampel-Koalition kommen wird, wäre damit auch die Entlastung durch die BesAR nicht mehr erforderlich. Wie jedoch die Abschaffung der EEG-Umlage, die sich Jahr für Jahr auf Beträge von 30 Milliarden Euro summiert, finanziert werden soll, ist unklar. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme reichen jedenfalls bei Weitem nicht aus, um die Lücke zu schließen. Neue Entlastungsmechanismen sind im mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwar angelegt, allerdings sind die konkreten Anwendungsmöglichkeiten noch nicht abschließend geklärt; zudem ist damit zu rechnen, dass ein deutlich kleinerer Kreis an Unternehmen die neuen Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen dürfen wird.

Praxishinweis

Unserer Einschätzung nach wird die Relevanz des EEG und damit auch der BesAR stetig abnehmen. Dagegen werden andere, neue Themen einschließlich eingebetteter Entlastungsmechanismen an Bedeutung gewinnen. Die gute Botschaft für Sie: Wir sind an Ihrer Seite und beraten Sie auch weiterhin bei Ihren Überlegungen zu Energiekosten und Treibhausgasneutralität.