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Nachfolge

Erbrecht und Unternehmensnachfolge in der Corona-Krise

Julia Pascher Julia Pascher

Das Corona-Virus hält die ganze Welt in Atem und führt zu einer spürbaren Verunsicherung. Neben den wirtschaftlichen Sorgen machen sich viele Unternehmer und Privatpersonen zunehmend Gedanken über ihre persönliche Vorsorge und Nachfolge. So führt uns das Virus unmissverständlich vor Augen, dass niemand vor einer vorübergehenden Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit gefeit und unser Leben endlich ist. Eine entsprechende „Notfallvorsorge“ in der Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist daher unverzichtbar, um die Folgen einer (vorübergehenden) Handlungsunfähigkeit auf unternehmerischer Ebene und im Privatbereich bestmöglich abzufedern. Darüber hinaus sollten insbesondere  Unternehmer frühzeitig eine Verfügung von Todes wegen erstellen, um den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge abzuwenden. Diese eignet sich meist nicht zur Sicherung der Unternehmenskontinuität und birgt die Gefahr der Zersplitterung des Unternehmens in sich.

Konsequenzen einer fehlenden Vorsorge

Eine fehlende Vorsorge kann zu folgenden Konsequenzen im privaten und unternehmerischen Bereich führen:

  • Blockade des Unternehmens auf längere Zeit, da die Führungsebene vorübergehend handlungs- und geschäftsunfähig ist. Schnelle und unbürokratische Entscheidungen können nicht mehr getroffen werden!
  • Keine gesetzliche Vertretungsbefugnis von Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen. Diese werden auch nicht ohne weiteres zum Betreuer bestellt.
  • Die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers ist zeitaufwendig und kostspielig. Der Berufsbetreuer als fremder Dritter wird mit der Vermögenssorge betraut und erhält Einblick in geschützte Firmeninterna.
  • Zersplitterung des Vermögens aufgrund Erbauseinandersetzung,
  • Streit über die Erbaufteilung unter Familienangehörigen,
  • massive Liquiditätsbelastung aufgrund sofort fälliger Ansprüche (Pflichtteil, Zugewinnausgleich, gesellschaftsrechtliche Abfindungszahlungen, Erbschaftsteuer) gegen die Erben.
  • Unternehmen und das sonstige Vermögen können aufgrund der gesetzlichen Erbberechtigung von Verwandten an „Familienfremde“ fallen.

Maßnahmen zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit

Zur Absicherung der eigenen Handlungsfähigkeit sowie der Funktionsfähigkeit des Unternehmens ist eine maßgeschneiderte Vorsorge- und Nachfolgeplanung unerlässlich, die folgende Maßnahmen und Gesichtspunkte umfassen sollte:

  • Gesellschaftsvertraglich abgestimmte Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung,
  • Patientenverfügung ,
  • alternative Vorsorgemaßnahmen im unternehmerischen Bereich, wenn Vorsorgevollmachten nicht zur Absicherung der Unternehmensfortführung geeignet sind.
  • Erstellung einer maßgeschneiderten Verfügung von Todes wegen,
  • Abstimmung der Verfügung von Todes wegen mit einer etwaigen Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag (Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht!),
  • Überprüfung und Anpassung der bestehenden Verfügung von Todes wegen auf die aktuelle Lebenssituation (zum Beispiel Geschiedenentestament).
  • Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw. Herabsetzung von Liquiditätsabflüssen aufgrund hoher Erbschaftsteuerzahlungen, Pflichtteilsansprüche oder Zugewinnausgleichsansprüche.
  • Schutz des Privatvermögens vor Zugriff Dritter (zum Beispiel Haftungsansprüche).

Praxishinweis

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne bei der schnellen Umsetzung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge sowie bei der langfristigen (steueroptimierten) Nachfolgeplanung.

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