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Fahrkonzept Städte

Wird Elektromobilität wirklich privilegiert?

Seit nunmehr fast 5 Jahren definiert das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die Privilegien für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr. Die Umsetzung durch die einzelnen Kommunen weicht jedoch stark voneinander ab bzw. findet teilweise gar nicht statt. Ebenso fragwürdig ist, ob heutzutage Elektrofahrzeuge im Gegensatz zu Benzinern und Diesel Fahrzeugen im Straßenverkehr privilegierter sind.

Der Gesetzgeber wollte mit Inkrafttreten des EmoG die schnelle Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland vorantreiben. Mit Hilfe des Elektromobilitätsgesetzes wurden somit primär Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr geschaffen. Hierdurch erhofft sich die Bundesregierung insbesondere ein klima- und umweltfreundlicheres Fahrkonzept und die Verringerung der Nutzung von motorisierten Beförderungsmitteln im Straßenverkehr.

Ein weiterer Hebel zur zeitnahen Verwirklichung dieses Ziels sind die staatlich und herstellerseitig geförderten Subventionen von bis zu 6.000 Euro beim Kauf von förderfähigen Elektroautos und Plug-in Hybriden. Auch für Firmenwagenfahrer wurde ab 2019 ein Anreiz durch eine reduzierte Dienstwagenpauschalbesteuerung von 0,5% des Bruttolistenpreises (vormals bzw. bei konventionellen Antrieben 1,0%) geschaffen, zügig auf Elektromobilität umzusteigen. Seit Beginn des Jahres 2020 ist die Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung von E-Autos und Plug-in Hybriden noch einmal unter gewissen Voraussetzungen halbiert worden (0,25%).

Das EmoG bietet den Kommunen genügend Spielraum, um die Gestaltung auf Basis der bestehenden Strukturen und Besonderheiten individuell umzusetzen. Ob nunmehr eine strukturierte Umsetzung des Privilegs Elektromobilität stattfindet, oder ob zahlreiche Insellösungen als ein Plan dargestellt werden, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Aufgrund fehlender Informationspflicht der Kommunen, müssen sich Verbraucher einen individuellen Überblick verschaffen. Bisher nutzen Kommunen die hieraus resultierenden Möglichkeiten der Imagewerbung für ein „grünes“ Mobilitätskonzept nicht in dem Maße, wie es für sie und die Verkehrsteilnehmer nützlich wäre.

Umsetzung in den Städten

Während in Düsseldorf testweise Umweltspuren entstanden sind, die neben Bussen, Taxen, Fahrrädern, Autos mit Insassen ab 3 Personen und Elektroautos privilegiert genutzt werden dürfen, setzt die Stadt Frankfurt am Main auf kostenlose Parkplätze und Ladevorrichtungen für Elektroautos. In Köln dürfen beispielsweise Elektroautos während der Ladezeiten kostenlos parken. Stuttgart fördert die Elektromobilität durch Sonderausweise, die E-Autos das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen und öffentlich bewirtschafteten Parkhäusern ermöglichen. Auch hierbei existieren keinerlei Monitoring-Systeme, die über diese Privilegien informieren, und auch in diesen Fällen ist der Verbraucher gezwungen, die Informationen individuell zu recherchieren.

Sicherlich ist das Setzen von Anreizen der richtige Weg, die Verbraucher zum Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektromobilität zu motivieren, allerdings bleibt fragwürdig, ob die Relation von Preis und Reichweite der Verbrennungsmotoren im Vergleich zu Elektroautos nicht jegliche Anreize des Straßenverkehrs übertrifft.