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EU-Beihilferecht

Market Economy Operator Tests zur Vermeidung des Beihilferisikos

Aktuell

  • Erhalten Unternehmen Finanzierungsmittel oder sonstige Unterstützung von der öffentlichen Hand (zum Beispiel Eigen- oder Fremdkapital, Debt-to-Equity-Swaps, Garantien oder Bürgschaften, Miet-, Pacht- und Konzessionsverträge, etc.), besteht das Risiko, dass eine Begünstigung vorliegt und diese Maßnahmen als staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzustufen sind.
  • Diese Einstufung hat weitreichende Folgen: Sofern nicht eine der eng gefassten Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen greift, muss vorab eine Genehmigung für die geplante Maßnahme bei der Europäischen Kommission eingeholt werden. Die öffentliche Hand erarbeitet derzeit zahlreiche nationale und regionale Beihilfeprogramme für den Ausgleich von Schäden durch die COVID-19-Pandemie, die durch die EU-Kommission unter gewissen Voraussetzungen genehmigt werden. Ohne Genehmigung besteht das Risiko, dass eine Maßnahme im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission nachträglich als staatliche Beihilfe eingestuft wird und die gewährte Beihilfe durch den Empfänger zurückzuführen ist.

Das bedeutet

  • Geplante Kapitalmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln sollten daher unbedingt im Vorfeld auf ihren Beihilfecharakter überprüft werden.
  • Der Market Economy Operator Test („MEOT“ bzw. Private Investor Test für Eigenkapitalmaßnahmen bzw. Private Creditor Test für Fremdkapitalmaßnahmen) ermöglicht den Nachweis einer beihilfefreien, marktüblich ausgestalteten Kapitalmaßnahme. Mit dem MEOT wird überprüft, ob auch ein marktwirtschaftlich handelnder, unabhängiger privater Marktteilnehmer die geplante Kapitalmaßnahme vorgenommen hätte. Beachten Sie:
  1. Sofern der Test positiv ausfällt, handelt es sich nicht um eine anmeldepflichtige staatliche Beihilfe.
  2. Andernfalls ist eine Genehmigung durch die Europäische Kommission im Rahmen eines Anmeldeverfahren erforderlich, ggf. mit vorgeschalteten Prä-Notifizierungsverfahren. Für den Nachweis, dass eine Beihilfe erforderlich und genehmigungsfähig ist, werden unter anderem ökonomische Erläuterungen und Analysen benötigt.

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Nutzen Sie unsere langjährige Expertise und Erfahrung als anerkannter betriebswirtschaftlicher Gutachter zu beihilferechtlichen Fragestellungen aller Art. Sie minimieren Ihr Risiko und profitieren von einer professionellen Begleitung des Prozesses:

  • Fundierte Dokumentation der Marktkonformität einer geplanten Kapitalmaßnahme durch einen Private Investor Test oder einen Private Creditor Test beispielsweise in Form einer gutachtlichen Stellungnahme.
  • Ermittlung marktüblicher Finanzierungskonditionen für Darlehen
  • Analyse möglicher alternativer Handlungsoptionen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Anmeldeverfahrens bzw. Prä-Notifizierungsverfahrens unter Rückgriff auf ein umfangreiches Expertennetzwerk im Bereich des öffentlichen Rechts

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