Zollläger
Steuerliche Vorteile nutzen
Die Nutzung von Zolllägern kann Logistikunternehmen vielfältige Vorteile bieten. Wir zeigen auf, worauf es ankommt. Zollläger erfüllen verschiedene Funktionen, insbesondere sind dies die Transit- und die Kreditfunktion sowie die Steuerung handelspolitischer Maßnahmen: Das Zolllager nimmt eine Transitfunktion wahr, wenn die in das Zolllager überführten Waren nicht in den freien Verkehr, also in das Zollgebiet der EU überführt werden, sondern nach zwischenzeitlicher Einlagerung wieder ausgeführt werden. In diesem Fall fallen keine Einfuhrabgaben (Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer) an, sodass das Zolllager eine echte Kostenreduktion bewirkt. Sofern in einem Zolllager befindliche Waren letztendlich zum Absatz im Zollgebiet der EU bestimmt sind, erfüllen Zollläger eine Kreditfunktion dadurch, dass sie den Zeitpunkt der Entstehung und der Entrichtung der Einfuhrabgaben hinauszögern, da diese erst mit Überführung in den freien Verkehr entstehen. Die vorläufige Überführung von Waren in ein Zolllager ist weiterhin dann vorteilhaft, wenn im Zeitpunkt der physischen Einfuhr der Ware in die EU noch keine für die Einfuhr notwendige Einfuhrgenehmigung vorliegt (Steuerung handelspolitischer Maßnahmen). Die Einfuhrgenehmigung muss dann erst bei Überführung in den freien Verkehr vorliegen.