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Für Unternehmen im mehrheitlichen Anteilsbesitz einer oder mehrerer Gebietskörperschaft/en hat das zuständige Organ des Unternehmens auf Verlangen der Gebietskörperschaft/en den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschluss­prüfung nach § 53 HGrG zu beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Dies gilt auch für die Prüfung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. So beschreibt IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" unser Aufgabenspektrum und liefert den entsprechenden Fragenkatalog gleich mit.

Die Erweiterung des Prüfungsauftrags um eben diese Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung findet sich in dem allemal oft schmalen Budget der Abschlussprüfung eines öffentlichen Unternehmens zumeist nur unterproportional wieder. Fluch oder Chance?

Wir meinen eindeutig CHANCE! Die Kommentierung des Fragenkatalogs gemäß IDW PS 720 bietet bei der ansonsten auf die Erfüllung von Kennzahlen, der Beschreibung einer sachgerechten Mittelverwendungen, etc. beschränkten Kommentierung oft die einzige Möglichkeit dem handelsrechtlich oder betriebswirtschaftlich nicht ausgebildeten Mitgliedern der jeweiligen Aufsichtsorganen andere Sachverhalte bzw. einen notwendigen Handlungsbedarf nahe zu bringen. Hierüber sind wir im Gespräch und einmal im Prozess oft auch als Problemlöser im Mandat.

Hierfür bieten wir Ihnen bei Fragen der Ausarbeitung von Beratungs- und Prüfungskonzepten oder "nur" der Diskussion spezieller Fragestellungen unsere Unterstützung an. Sie bleiben bei Ihrem Mandanten der Ansprechpartner und Problemlöser. Wir unterstützen Sie hierbei durch unser Fachwissen und den uns zur Verfügung stehenden Fachmaterialien.