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Internationales Steuerrecht

Neue Entwicklungen bei Pillar 1 und Pillar 2

Allgemeines

Die Geschwindigkeit der Digitalisierung der Wirtschaft und die damit einhergehenden steuerlichen Herausforderungen stellt die OECD-Länder vor zahlreiche Herausforderungen. Daher ist die Frage um eine globale Mindestbesteuerung international tätiger Unternehmen insbesondere im Rahmen des 2013 gestarteten „Base Erosion and Profit Shifting“-Projekts (BEPS) in den Mittelpunkt der Diskussionen auf Ebene der OECD gerückt. Nachdem erkannt wurde, dass die Digitalisierung bereits die ganze Wirtschaft erfasst hat und für steuerliche Zwecke nicht mehr isolierbar ist, wurde seitens der OECD ein integriertes Zwei-Säulen-Modell (Two Pillars) entwickelt. Pillar One sieht Regelungen für eine globale steuerliche Gewinnverteilung vor, während Pillar Two eine neue Mindeststeuer regeln soll. Nach erfolgter Zustimmung von 136 der 140 Staaten des „Inclusive Framework“ der OECD, ist der Startschuss für das wohl ehrgeizigste internationale Steuerprojekt gefallen, dessen Realisierung zum 1. Januar 2023 geplant ist. Genaue Details zur Umsetzung der Regelungen sollen bis Ende November 2021 erarbeitet werden.

Der Generaldirektor der GD Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat jüngst die Ausarbeitung eines Richtlinienvorschlages zur Umsetzung von Pillar Two bis Ende 2021 gefordert. Dabei ist eine detaillierte Ausformulierung der Richtlinie gemäß EU-Kommission notwendig, um eine einheitliche und rechtssichere Umsetzung in der EU zu gewährleisten.

Pillar One

Die neuen Gewinnverteilungsregelungen betreffen multinationale Unternehmen mit mehr als 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10% Umsatzrentabilität. Nach Schätzungen der OECD sind dies derzeit rund 100 Unternehmen weltweit. Hintergrund der geplanten Neuregelung ist, dass global tätige Unternehmen heute oft signifikante Ergebnisse in Ländern erzielen, in denen sie selbst keine steuerliche Niederlassung begründen, wo aber ihre Kunden ansässig sind. Insbesondere für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, soll daher eine Verlagerung der Besteuerung in die Staaten erfolgen, in denen sich die Kunden befinden.

Pillar Two

Grundgedanke der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung ist es, die Anreize zur Verlagerung von Gewinnen und Besteuerungsgrundlagen in Niedrigsteuerländer zu vermindern. Ebenso soll der Steuer-Wettbewerb zwischen den Ländern verhindert werden.

Die Mindestbesteuerung soll zunächst für Unternehmen mit einem Konzernjahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro anzuwenden sein. Damit ist der Anwendungsbereich von Pillar Two deutlich größer und betrifft eine Vielzahl von international tätigen Unternehmen. Der Mindeststeuersatz soll auf einen effektiven Steuersatz von 15% festgelegt werden. Die Umsetzung der Mindestbesteuerung soll hierbei entweder durch eine Hinzurechnungsbesteuerung (sogenannte Income Inclusion Rule) oder, falls die Hinzurechnungsbesteuerung nicht greift, durch die Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben (sogenannte Undertaxed Payment Rule) erfolgen.

Herausforderungen für Unternehmen

Schon jetzt steht fest, dass die Pläne der OECD zum Zwei-Säulen-Modell eine historische Änderung des internationalen Steuersystems des internationalen Steuerrechts darstellen.

Global tätige Unternehmen werden allerdings einerseits vor die Erwartungshaltung einer hohen Datentransparenz und Steuerkonformität gestellt und müssen anderseits insbesondere im Bereich des Rechnungswesens und der Berichterstattung notwendige Anpassungen vornehmen, um die zu erwartenden Neuregelungen zu erfüllen.

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen frühzeitig dabei, notwendige Anpassungen Ihres Geschäftsmodelles sowie der IT-Infrastruktur zu identifizieren und vorzunehmen.

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