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Verteidigung von Verrechnungspreisen

Eine Kombination aus angemessener Verrechnungspreisdokumentation, Verhandlungsgeschick und Erfahrung bildet die Basis der erfolgreichen Verteidigung von Verrechnungspreisen im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Die nationalen und internationalen Finanzverwaltungen haben in den letzten Jahren ihre Fachkompetenzen massiv ausgebaut. Häufig werden heute speziell geschulte Auslandsfachprüfer für die Prüfung der Verrechnungspreise hinzugezogen. Diese werden unterstützt durch Experten im Bereich der Unternehmensbewertung und weiteren ökonomischen Analysen. Berücksichtigt man zusätzlich die gestiegene Transparenz im Bereich der Verrechnungspreise, sehen sich Steuerpflichtige, ohne entsprechende Vorbereitung, häufig mit belastenden Prüfungsfeststellungen konfrontiert.

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Die frühzeitige Einbindung eines erfahrenen Beraters kann helfen, Fallstricke und Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zur Risikominimierung zu entwerfen.

Unsere Experten können Sie u.a. bei den folgenden Punkten unterstützen:

  • Pro-aktive Entwicklung einer Betriebsprüfungsstrategie,
  • Aufzeigen von und Beratung hinsichtlich bestehender Handlungsalternativen,
  • Erstellung von Stellungnahmen, und
  • Teilnahme an Betriebsprüfungsbesprechungen.

Sollte eine Betriebsprüfung einmal nicht einvernehmlich enden, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch im Rahmen der Streitbeilegung:

  • Begleitung des Einspruchsverfahrens,
  • Beantragung und Begleitung von Verständigungs- und ggf. Schiedsverfahren nach DBA,
  • Beantragung und Begleitung von Schiedsverfahren nach der EU Schiedskonvention, und
  • Begleitung von finanzgerichtlichen Verfahren.

Für Unternehmen stellen Unsicherheiten im Bereich der Verrechnungspreise teilweise unkalkulierbare Risiken dar. Selbst wenn im Einzelfall eine Doppelbesteuerung letztendlich durch entsprechende Verständigungs- oder Schiedsverfahren vermeidbar erscheint, sind diese Verfahren noch immer sehr zeitaufwändig. Daneben sind Streitigkeiten mit der Betriebsprüfung sowie die vorgenannten Verfahren mit hohem Organisationsaufwand verbunden. Im Falle besonders komplexer Wertschöpfungsketten oder besonders signifikanter und stabiler Geschäftsbeziehungen kann die Führung eines Vorabverständigungsverfahrens („Advance Pricing Agreement“) helfen, frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen. Gleichzeitig reduziert sich Ihr Betriebsprüfungsaufwand und Dokumentationsaufwand erheblich.

Unsere langjährig Expertise, sowohl mit Verständigungs- und Schiedsverfahren, als auch mit Advance Pricing Agreements, exzellente Beziehungen zum Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zuständige „competent authority“ sowie unsere ebenso qualifizierten und erfahrenen ausländischen Kollegen von Grant Thornton International bilden die Basis für eine erfolgreiche und effiziente Verfahrensdurchführung.

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