Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat Ende Oktober 2011 die Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Die DPR will bei ihren kommenden Überprüfungen der Abschlüsse verstärkt ihr Augenmerk darauf richten, ob Unternehmen von der Staatsschuldenkrise betroffene Finanzinstrumente zutreffend bilanzieren. Außerdem sollen unter anderem die Chancen- und Risikoberichterstattung im Rahmen des Lageberichts und die Wertminderung von Vermögenswerten als Tätigkeitsschwerpunkte genau unter die Lupe genommen werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Prüfung der Werthaltigkeit des Fair Value.

Nachfolgend die Prüfungsschwerpunkte auf einen Blick:
Hintergrund: Die DPR hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Lagebeichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Die Prüfstelle prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie der zuletzt veröffentlichte verkürzte Abschluss und der zugehörige Zwischenlagebericht eines Unternehmens in vorstehendem Sinne gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen maßgeblichen Rechnungslegungsstandards entspricht. Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften tätig, sondern hat auch ohne besonderen Anlass die Abschlüsse entsprechender Unternehmen stichprobenweise zu prüfen.
Die Gesellschaften arbeiten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit mit der Prüfstelle zusammen. Sollte sich eine Aktiengesellschaft jedoch weigern, dieser Prüfung zuzustimmen, dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Die BaFin ist berechtigt, mit Zwangsmaßnahmen eine Bilanzprüfung durchzusetzen und eventuelle Fehler in der Bilanz zu korrigieren.