DPR veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für 2012

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat Ende Oktober 2011 die Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Die DPR will bei ihren kommenden Überprüfungen der Abschlüsse verstärkt ihr Augenmerk darauf richten, ob Unternehmen von der Staatsschuldenkrise betroffene Finanzinstrumente zutreffend bilanzieren. Außerdem sollen unter anderem die Chancen- und Risikoberichterstattung im Rahmen des Lageberichts und die Wertminderung von Vermögenswerten als Tätigkeitsschwerpunkte genau unter die Lupe genommen werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Prüfung der Werthaltigkeit des Fair Value.

 

DPR-Prüfungsschwerpunkte

Nachfolgend die Prüfungsschwerpunkte auf einen Blick:

  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die von der Staatsschuldenkrise betroffen sind (insbesondere Plausibilität der Fair Value-Ermittlung einschließlich der Beurteilung, ob ein aktiver Markt vorliegt; transparente und angemessene Berichterstattung in (Konzern-) Anhang und Lagebericht; nachvollziehbare Dokumentation).
  • Chancen- und Risikoberichterstattung im (Konzern-) Lagebericht (insbesondere Auswirkungen vereinbarter Financial Covenants, vollständige und richtige Darstellung von wesentlichen Risiken; Quantifizierung von Risiken; Darstellung der wesentlichen Einflussfaktoren der künftigen Entwicklung).
  • Wertminderungen von Vermögenswerten inklusive Goodwill nach IAS 36 (insbesondere Plausibilität der Bewertungsprämissen für die Berechnung des erzielbaren Betrags inkl. Kapitalkostensatz; Zuordnung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten; nachvollziehbare Dokumentation; Erläuterung der wesentlichen Annahmen; Angaben zu Sensitivitäten).
  • Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (insbesondere Nachweis für das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs, Kaufpreisallokation; Erwerbe zu einem Preis unter dem Marktwert; bedingte Gegenleistungen und nachträgliche Kaufpreisanpassungen; sukzessiver Unternehmenserwerb; Verlust der Beherrschung).
  • Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen zum Fair Value bilanzierten Immobilien nach IAS 40 (insbesondere Erläuterung der Bewertungsmethode und der zugrunde liegenden Annahmen; Plausibilität der Bewertungsprämissen für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts; nachvollziehbare Dokumentation).

Hintergrund: Die DPR hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Lagebeichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Die Prüfstelle prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie der zuletzt veröffentlichte verkürzte Abschluss und der zugehörige Zwischenlagebericht eines Unternehmens in vorstehendem Sinne gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen maßgeblichen Rechnungslegungsstandards entspricht. Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften tätig, sondern hat auch ohne besonderen Anlass die Abschlüsse entsprechender Unternehmen stichprobenweise zu prüfen.

Die Gesellschaften arbeiten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit mit der Prüfstelle zusammen. Sollte sich eine Aktiengesellschaft jedoch weigern, dieser Prüfung zuzustimmen, dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig. Die BaFin ist berechtigt, mit Zwangsmaßnahmen eine Bilanzprüfung durchzusetzen und eventuelle Fehler in der Bilanz zu korrigieren.