Sie benötigen als Makler eine Prüfung nach § 16 MaBV? Eine Prüfung nach dem EEG ist erforderlich? Sie wollen Ihre Interne Revision auslagern? Als Finanzdienstleister unterliegen Sie den Regelungen des § 36 WpHG? Strukturierungsmaßnahmen erfordern eine Verschmelzungsprüfung. Als unabhängige Prüfungsgesellschaft mit umfassenden spezialgesetzlichen und branchenspezifischen Erfahrungen sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Neben der Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Es gibt einerseits branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht.
Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt Warth & Klein Grant Thornton über die einschlägige Expertise und über Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungen und Beratungsprojekten in den jeweiligen Bereichen. Einen Auszug unseres Leistungsangebots zeigt die folgende Übersicht:
| gesetzliche Prüfungen | freiwillige Prüfungen | Beratungsprojekte |
|---|---|---|
| • Gründungsprüfung (§ 33 AktG) • Kapitalerhöhung (§ 183 AktG) • Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) • Verschmelzungsprüfung (§ 11 UmwG) • Makler und Bauträger (§ 16 MaBV) • Finanzinstitute (§ 36 WpHG) • Geschäftsführung (§ 53 HGrG) • Peer Review (§ 57a WPO) • Prüfungen nach dem EEG |
• prüferische Durchsicht • Interne Revision • Prüfung des internen Kontrollsystems • Verwendungsnachweise Investitionszuschüsse • Sanierungsprüfung • Überschuldungsprüfung • Financial Due Diligence • Unterschlagungsprüfung • Comfort Letter • Corporate Governance-Untersuchungen • Jahresabschlussmeldung DSD |
• Bilanzierungs- und Konzernrichtlinien • Umstellung auf neue Rechnungslegungsstandards • Organisation und Optimierung des Rechnungswesens / Abschlussprozesses • Purchase Price-Allokation • Public Private Partnership • Risikomanagementsysteme • Rating-Beratung • Begleitung von DPR-Verfahren • Stellungnahmen zu Bilanzierungsfragen |
Wir geben Ihnen bei vorgeschriebenen Prüfungen die Sicherheit, alle gesetzlichen Verpflichtungen vollständig und rechtzeitig zu erfüllen.
Bei freiwilligen Prüfungen oder Beratungsprojekten stehen ihre spezifischen Anforderungen im Vordergrund. Hier richten sich Inhalt und Umfang unserer Leistungen nach Ihren individuellen Verhältnissen und Bedürfnissen. Wir helfen Ihnen gern, den Leistungsumfang im Vorfeld genau abzustimmen und festzulegen. So stellen Sie sicher, dass Sie genau die Leistungen bekommen, die Sie auch benötigen. Welche Frage Sie auch bewegt, sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen zur Verfügung: kompetent, integer, unabhängig.