Verrechnungspreisberatung

Wie überall auf der Welt kann auch in Deutschland eine zunehmende Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für die Festlegung und Dokumentation von Verrechnungspreisen beobachtet werden. Für das Risikomanagement und die steuergesetzlichen Vorgaben international agierender Unternehmen ist die Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise ein bedeutender Bereich in der Organisation des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs und hat unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerquote.

Verrechnungspreisberatung

Deutsche Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäftsverbindungen mit nahestehenden Unternehmen unterhalten, sind verpflichtet, dem Finanzamt geeignete Aufzeichnungen und Dokumentationsunterlagen vorzulegen, welche die Basis ihrer Geschäftsbeziehungen darstellen, analysieren und deren Angemessenheit nachweisen.

Wir besitzen eine ausgewiesene Expertise in der Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreisen und stehen Ihnen mit einem umfangreichen Leistungsspektrum als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, steuerlich optimierte Verrechnungspreise als zulässiges Instrument internationaler Steuerplanung zu entwickeln und unterstützen Sie bei deren Gestaltung und Dokumentation.

Wer die gesetzlich verankerten Dokumentationspflichten nicht erfüllt, muss mit Sanktionen rechnen: von geschätzten Verrechnungspreisen bis hin zu Strafzuschlägen von bis zu einer Million Euro. Wer die bestehenden Gestaltungsspielräume dagegen optimal nutzt, kann die Konzernsteuerquote spürbar senken und sich Streitigkeiten mit dem Finanzamt ersparen:

Wir finden die richtige Strategie für die Verrechnungspreisgestaltung.

Es gibt viele Anlässe für grenzüberschreitende Investitionen. Neben der betriebswirtschaftlich sinnvollen Allokation betrieblicher Funktionen im Ausland sollten aber auch die unterschiedlichen Steuerbelastungen ein zentraler Baustein Ihrer internationalen Unternehmensstrategie sein. So sollten Gewinne dort anfallen, wo sie einer geringen steuerlichen Belastung unterliegen. Dabei sind eine Vielzahl von Regelungen in den nationalen Steuerordnungen und internationalen Besteuerungsabkommen zu beachten, um die gesetzlich eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

International tätige Unternehmer sollten bereits im Vorfeld einer Investitions- oder Strukturentscheidung die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen überprüfen, die einerseits das internationale Steuergefälle nutzen und andererseits von den jeweiligen Steuerbehörden akzeptiert werden. Warth & Klein Grant Thornton begleitet Sie dabei in sämtlichen Phasen – von der Ermittlung der richtigen Strategie bis zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Wir identifizieren die Risiken bei bestehenden Verrechnungspreisvereinbarungen und analysieren alle bestehenden oder geplanten Leistungsbeziehungen mit Inlandsbezug zwischen verbundenen Unternehmen. Wir erarbeiten Verrechnungspreissysteme und berücksichtigen dabei betriebliche Vorgaben und Restriktionen sowie nationale steuerliche Regularien. Darüber hinaus führen wir „Advanced Pricing Agreements“ durch, erstellen Verrechnungspreisrichtlinien und unterstützen Sie bei der Implementierung der Verrechnungspreise.

Verrechnungspreisdokumentation

Unternehmen, die die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten, müssen dem Finanzamt Aufzeichnungen vorlegen, die den gesetzlich verankerten und durch Rechtsverordnungen konkretisierten Vorschriften entsprechen und die sich weitgehend an international anerkannten Standards orientieren. Die Dokumentationspflicht umfasst nahezu alle grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen: vom Kauf und Verkauf von Waren über Dienstleistungen, Darlehensgewährungen, entgeltliche Überlassung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern, Cash-Pool-Vereinbarungen, Arbeitnehmerentsendungen bis hin zu Kostenumlagen. Ein Schwerpunkt der Dokumentation ist der Nachweis, dass die Verrechnungspreise angemessen sind. Das vereinbarte Entgelt muss einem Drittvergleich standhalten.

Dieser Nachweis kann durch verschiedene, im Einzelfall entsprechend der jeweiligen Transaktion auszuwählende Fremdvergleichsmethoden erbracht werden. Häufig sind dazu datenbankgestützte Fremdvergleichsstudien („Benchmarkstudien“) erforderlich. Das ist für den Steuerpflichtigen kaum zu leisten. Kann der Nachweis aber nicht erbracht werden, drohen empfindliche Gewinnkorrekturen, Strafzuschläge und Doppelbesteuerungen.

Internationale Finanzverwaltungen gehen inzwischen vermehrt dazu über, ihre Betriebsprüfer auf dem Gebiet der Verrechnungspreise zu schulen. Konzerninterne Preisvereinbarungen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen gezielt hinterfragt und angegriffen. Eine sachgerechte Verteidigung der dokumentierten Sachverhalte ist erforderlich. Denn nur so kann einem möglichen Steuerschaden vorgebeugt werden. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen.