Bei nahezu allen grenzüberschreitenden Aktivitäten spielen Steuerfragen eine wichtige Rolle. Darum beraten wir Sie auch bei internationalen Unternehmungen mit maßgeschneiderten Gestaltungsempfehlungen.

Um ihre internationalen Investments steuerlich zu optimieren, gilt es, eine Vielzahl von komplexen Regelungen in den nationalen Steuerordnungen und internationalen Besteuerungsabkommen zu beachten. So ist in den Ländern der EU die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu beachten. Mit unserer umfassenden Erfahrung und unserer weltweiten Organisation kompetenter Spezialisten verlieren wir in diesem Regelungsdickicht nicht den Überblick. Sorgfältig analysieren wir die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, unterbreiten Ihnen Gestaltungsempfehlungen mit Augenmaß und tragen auf diese Weise dazu bei, die Steuerlast Ihres Unternehmens zu senken.
Wir unterstützen Sie bei der Standortwahl und der Strukturierung von Holdinggesellschaften und suchen gemeinsam mit Ihnen die richtige Rechtsform für das Auslandsinvestment – Betriebsstätte, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Wir geben Ihnen Hinweise zur steuerlich optimierten Nutzung von Niedrigsteuerländern und schlagen Ihnen adäquate Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Gewinn- und Verlustverrechnung vor. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Gestaltung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen.