Bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie bei Finanztransaktionen wollen Staaten den jeweils größtmöglichen Gewinn versteuern. Diesen Interessenkonflikt können wir für Sie lösen. Unser multidisziplinäres Team erstellt dazu ganzheitliche Lösungen, die im In- und Ausland funktionieren. Wir arbeiten in Abstimmung mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem weltweiten Grant Thornton Netzwerk. So erfüllen wir alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Ziele effizient. Ihr Unternehmen steht im Mittelpunkt. Unsere pragmatische und risikoorientierte Beratung überzeugt. 

Wir verstehen den gesamten Wirtschaftszyklus Ihres Unternehmens und sind immer da, wo Sie uns gerade brauchen.

 

Unsere Leistungen

Wir verstehen unsere Mandanten und unser Handwerk. Zu jeder Ihrer Herausforderungen finden wir die passende Lösung.

Gestaltung

Die Wertschöpfungsketten von multinationalen Unternehmen und die Wertschöpfungsbeiträge der einzelnen beteiligten Konzernunternehmen wandeln sich stetig. Daher muss untersucht werden, wo im Unternehmen die Wertschöpfungsbeiträge kreiert werden. Maßgeblich sind hier die Funktions- und Risikoprofile der Konzerngesellschaften und die eingesetzten Wirtschaftsgüter. Bestehende Verrechnungspreissysteme sollten deshalb regelmäßig überprüft werden. Insbesondere in der Erschließung neuer Märkte, Restrukturierungen oder Akquisitionen.

Operationalisierung und Prozesse

Das passende Verrechnungspreissystem muss auch gelebt werden. Entscheidend ist, dass die notwendigen Prozesse eingeführt oder angepasst werden. Das umfasst die Abläufe im Unternehmen genauso wie die systemseitige Umsetzung im ERP-System. Gerade im Zusammenspiel mit der Controlling-Abteilung müssen zahlreiche Informationen beschafft und verarbeitet werden. Aus fehlerhaft oder unvollständig implementierten Verrechnungspreissystemen resultieren signifikante Risiken in Betriebsprüfungen.

Dokumentation / Compliance

Die Erfüllung der Dokumentationsverpflichtungen ist integraler Bestandteil der Compliance-Anforderungen. Sie ist essentiell für die Vermeidung von Strafen und Anpassungen. Steuerpflichtige sind mit immer umfangreicheren Dokumentationspflichten konfrontiert. In einem Umfeld stärkerer Transparenz, z.B. durch das Country-by-Country-Reporting aber auch durch die internationale Zusammenarbeit von Steuerbehörden, ist ein rein nationaler Dokumentationsansatz nicht zielführend. Mit Hilfe unseres exzellenten internationalen Netzwerks können wir Ihnen die Erstellung hochwertiger in- und ausländischer Verrechnungspreisdokumentationen aus einer Hand anbieten.

Verteidigung

Eine Kombination aus angemessener Verrechnungspreisdokumentation, Verhandlungsgeschick und Erfahrung bildet die Basis der erfolgreichen Verteidigung von Verrechnungspreisen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Die Finanzverwaltungen haben ihre Fachkompetenzen massiv ausgebaut. Berücksichtigt man zusätzlich die gestiegene Transparenz, so sehen sich Steuerpflichtige ohne entsprechende Vorbereitung häufig mit Anpassungen der Verrechnungspreise konfrontiert. Die Einbindung eines erfahrenen Berater-Teams hilft, Fallstricke und Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zur Risikominimierung zu entwerfen.

Verständigungs- und Schiedsverfahren

Wenn eine steuerliche Anpassung zur Doppelbesteuerung führt, kann sie über die Beantragung von Verständigungs- oder Schiedsverfahren vermieden werden. Im Falle besonders komplexer Wertschöpfungsketten oder besonders signifikanter Geschäftsbeziehungen kann die Führung eines Vorabverständigungsverfahrens („Advance Pricing Agreement“) helfen, frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen. Unsere langjährige Expertise, sowohl mit Verständigungs- und Schiedsverfahren als auch mit Advance Pricing Agreements, unsere exzellenten Beziehungen zum Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie unsere qualifizierten ausländischen Kollegen und Kolleginnen bilden die Basis für eine erfolgreiche und effiziente Verfahrensdurchführung.

Betriebsstätten

Bei Betriebsstätten kommt es neben der Frage der Begründung derselben entscheidend auf die Abgrenzung der Gewinne zwischen Stammhaus und Betriebsstätte an. Hier spielt der sog. Authorised OECD Approach (AOA) eine entscheidende Rolle. Nach deutscher Umsetzung sind für Betriebsstätten Hilfs- und Nebenrechnungen als Basis für die Steuererklärungen zu erstellen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Dokumentation der Personalfunktionen sowie den daraus resultierenden Abgrenzungsfragen.

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