„Bewerten heißt vergleichen“, sagt Moxter. Das klingt einfach, ist aber kompliziert. Unternehmen werden immer unübersichtlicher, und die Theorie der Unternehmensbewertung entwickelt sich ständig weiter.

Valuation

Für jede Bewertung stellen wir ein Team von sachverständigen Mitarbeitern zusammen, die ihre Erfahrungen und Spezialkenntnisse in den Bewertungsprozess einbringen.

Bewertungen sind die Kernkompetenz von Warth & Klein Grant Thornton. Es gibt viele unterschiedliche Bewertungsanlässe. Die meisten von ihnen bewegen sich in einem komplexen Umfeld. Wir stellen vielschichtige Wirkungszusammenhänge in individuellen Modellen dar und bieten Ihnen damit maßgeschneiderte Lösungsansätze. Wir unterstützen Sie mit Bewertungen nach nationalen oder internationalen Standards in allen bewertungsrelevanten Fragestellungen. Abhängig von Ihrem individuellen Bewertungsanlass, werden wir als Berater, Prüfer, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter für Sie tätig.

Unsere Mitarbeiter sind in standardsetzenden nationalen und internationalen Gremien vertreten. Als Mitglied im Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) und in Unterausschüssen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) sind wir maßgeblich an der Entwicklung deutscher Bewertungsstandards beteiligt. Mit unseren Bewertungen profitieren Sie von unserer langjährigen praktischen Erfahrung, hohen fachlichen Expertise und von unseren umfassenden Branchenkenntnissen.

Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen

Änderungen in der Eigentümerstruktur sind die häufigsten Anlässe für Unternehmensbewertungen. Im Rahmen von Transaktionen ermitteln wir als Ihr Berater oder neutraler Gutachter Unternehmenswerte. Wir werden bei Gründungen, Sachkapitalerhöhungen, Abschluss von Unternehmensverträgen, Umwandlungen, Squeeze-Outs und anderen aktien- und umwandlungsrechtlichen Vorgängen tätig. In diesen Zusammenhängen ermitteln wir für Sie Unternehmenswerte, Umtauschverhältnisse, Barabfindungen oder Ausgleichszahlungen für die Anteilseigner oder werden als gerichtlich bestellter Prüfer aktiv.

Rechnungslegungsbezogene Bewertungsanlässe

Die zunehmende Bedeutung von Zeitwerten in der Bilanzierung erfordert fundierte Bewertungs- und Bilanzierungskenntnisse in der Rechnungslegung. Wir unterstützen Sie mit Lösungen für diese Querschnittsthemen:

  • Kaufpreisallokation/Purchase Price Allocation
    Bei einem Unternehmenserwerb ist eine vollständige Neubewertung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden erforderlich. Die sogenannte Purchase Price Allocation ist sowohl Kern der Vorschriften des IFRS 3 als auch der einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften. Sie bezieht sich sowohl auf Unternehmenserwerbe in der Gestalt von Anteilskäufen (share deals) als auch auf Unternehmenserwerbe, die durch den Erwerb von Sachgesamtheiten (asset deals) durchgeführt werden.
    Wir beraten Sie bei der Kaufpreisallokation und unterstützen Sie beispielsweise bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte.

  • Bewertung immaterieller Vermögenswerte
    Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wie Marken, Patenten oder Software gewinnt seit einigen Jahren immer größere Bedeutung. Ob im Zuge einer Kaufpreisallokation, einer internen Umstrukturierung oder anlässlich des Verkaufs – wir bewerten Ihre immateriellen Vermögenswerte nach international und national anerkannten Standards und Verfahren.

  • Werthaltigkeitstest/Impairment Test
    Im Rahmen der Folgebilanzierung sind Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer zumindest jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen (Impairment Test). Wir unterstützen Sie als Berater im Rahmen des Werthaltigkeitstests.

Fairness Opinion

Fairness Opinions werden meist im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen benötigt. Im Rahmen einer Fairness Opinion beurteilen wir die finanzielle Angemessenheit eines Kaufpreises oder des Ergebnisses eines unternehmerischen Entscheidungsprozesses. Auch im Zusammenhang mit Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat von Zielgesellschaften zu öffentlichen Erwerbs-und Übernahmeangeboten gemäß § 27 WpÜG werden wir für Sie tätig und beurteilen den angebotenen Preis.

Schieds-, Gerichts- und Parteigutachten zu betriebswirtschaftlichen und Bewertungsfragen

Als Ihr Berater oder Gutachter unterstützen wir Sie im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfällen.

  • Schiedsgutachten
    Viele Unternehmen vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen durch den vorsorglichen Abschluss von sogenannten Schiedsklauseln. Dadurch erfolgt beispielsweise bei einem späteren Eigentümerwechsel eine Unternehmensbewertung aufgrund der vertraglich getroffenen Vereinbarung. Bei der Ermittlung von Unternehmenswerten beachten wir die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen oder ermitteln den Unternehmenswert unter Anwendung einer geeigneten Bewertungsmethode. Vermeiden Sie nachträgliche zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen hinsichtlich der Interpretation der getroffenen Regelungen, indem Sie uns als Ihren Schiedsgutachter schon bei der Vereinbarung der Regelungen einbeziehen.

  • Schadensermittlung
    Im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen muss oft der entstandene Schaden quantifiziert werden. Gerne unterstützen wir Sie in der Entscheidungsfindung durch überschlägige Ermittlungen oder leiten als Gutachter den entstandenen Schaden detailliert ab.

Erb- und Nachfolgeregelung, Abfindungen im Familienrecht

Im Rahmen von familieninternen oder familienexternen Nachfolgeregelungen dient eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Nachlassplanung und -gestaltung als Entscheidungsgrundlage. Ferner erstellen wir als Ihr Berater erb- und schenkungssteuermotivierte Unternehmensbewertungen, um Sie bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge oder bei Gesellschafterwechseln zu unterstützen.