Trustee & Competition Services

Wirtschaftliches Handeln im Zuge globaler Märkte muss im Rahmen wettbewerblicher Vorgaben erfolgen. Dies wird speziell bei Transaktionen (Fusionskontrolle), Erlangung öffentlicher Mittel (staatliche Beihilfen) sowie insbesondere in oligopolistischen Marktstrukturen (möglicher Verdacht von Kartellbildungen sowie Missbrauch von Marktmacht) relevant. Eine zentrale Rolle der Einhaltung des funktionierenden Wettbewerbs übernimmt die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) sowie weitere nationale Wettbewerbsbehörden.

Neben der juristischen Bewertung verlangen Wettbewerbsbehörden die Vorlagen ökonomischer Gutachten oder verlangen die Überwachung bestimmter Maßnahmen oder Tatbestände durch unabhängige Dritte.

Hier setzen die Trustee & Competition Services von Warth & Klein Grant Thornton auf. Wir bieten Unternehmen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand ein Portfolio makroökonomischer sowie wettbewerblich orientierter Dienstleistungen an.

Trustee Services (Überwachungs- oder Veräußerungstreuhänder)

Wir sind langjährig erfahren sowohl in der Überwachung als auch in der Durchsetzung von strukturellen oder verhaltensorientierten Auflagen und Bedingungen im Rahmen von Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts in Deutschland, der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und der UK Competition Commission sowie der US amerikanischen Federal Trade Commission.

Hieraus resultiert eine sehr umfangreiche Erfahrung über die Intentionen und Erwartungen von sowie die Kommunikation mit den Case Teams bei der Umsetzung von Verpflichtungszusagen.

Competition Services

Im Rahmen der Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen oder der Notifizierung von staatlichen Beihilfen erstellen wir ökonomische Analysen wie z.B. Marktdefinitionen bzw. -abgrenzungen, wettbewerbliche Würdigung von Transaktionen, sozioökonomische Kosten-Nutzen-Betrachtungen sowie kontrafaktische Analysen.

Ferner unterstützen wir Unternehmen bei Transaktionen, die seitens der Wettbewerbsbehörde ernsthafte Bedenken hervorrufen, bei der Strukturierung von praktikablen Verpflichtungszusagen.