Warth & Klein Grant Thornton veröffentlicht Stellungnahme zum EU-Grünbuch über den Abschlussprüfermarkt.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2010 einen Konsultationsprozess eingeleitet, um die Rolle der gesetzlichen Abschlussprüfung sowie das Umfeld ihrer Durchführung zu überprüfen. Hierzu hat die Kommission eigene Vorschläge in ein Grünbuch eingebracht und um eine Stellungnahme interessierter Kreise bis 8. Dezember 2010 gebeten.

Als mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begrüßt Warth & Klein Grant Thornton die Debatte, die durch das Grünbuch eröffnet wurde. Wir sind der Meinung, dass dies eine rechtzeitige und wichtige Gelegenheit für Veränderungen darstellt.

Prof. Dr. Klaus-Günter Klein, Vorsitzender des Vorstands, zu einzelnen Vorschlägen des EU-Grünbuchs: "Wir unterstützen die Überlegung, wonach nicht mehr ein Abschlussprüfer für einen Konzern zuständig sein sollte, sondern Teilkonzerne und Töchter von anderen Firmen zu testieren sind. Damit wäre eine Einbindung von mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch bei großen Mandaten möglich. Wir sprechen uns gegen feste Honorare für Wirtschaftsprüfer aus. Das wäre ein zu starker Eingriff in den Markt. Wir sind skeptisch, ob eine europäische Behörde, die die Aufträge zentral vergibt, tatsächlich zu mehr Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führen kann." 

Ed Nusbaum, Chief Executive Officer von Grant Thornton International, spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung des Bedarfs der Kapitalmärkte aus: "Abschlussprüfer müssen sich intensiver um zukunftsgerichtete Aussagen kümmern. Wir müssen unsere Rolle einnehmen, um Vertrauen in die Kapitalmärkte wieder herzustellen. Abschlussprüfer sollten eine wertvollere Rolle einnehmen, um die Kapitalmärkte und die Gesellschaft zu unterstützen."

Grant Thornton International und ihre Mitgliedsfirmen haben sich intensiv mit dem Grünbuch auseinandergesetzt und eine gemeinsame Position und Empfehlung entwickelt. Grant Thornton gibt dabei drei wichtige Empfehlungen ab:

  • Erweiterung der Rolle von Abschlussprüfern, um bessere Informationen für Investoren sicherzustellen;
  • Senkung der Konzentration im Markt für Abschlussprüfungen;
  • Förderung des Wachstums von Privatunternehmen durch erleichterten Zugang zu Kapital und Senkung der administrativen Belastung.